AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der Firma Deal Creators, Alter Rückiger Weg 100, 63452 Hanau

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der
Firma Deal Creators, Alter Rückiger Weg 100, 63452 Hanau (Verwender) –
nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.


(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt
auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und
Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei
ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau
oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit
bucht.


(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der
Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.


(5) Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang


(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich
ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des
Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet
oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach
Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.


(2) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur
Kundengewinnung und Leadgenerierung, insbesondere durch bzw. in Bezug
auf Direct Outreach via E-Mail, LinkedIn, Telefon oder vergleichbarer
Kommunikationskanäle. Die Dienste werden entweder als Projekt, dauerhaft
über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder als Einzelleistung erbracht.
Alle Termine finden digital (z. B. per Videokonferenz) statt, wenn nicht
zwingend eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist.


(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich
geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer
bestimmten Person besteht nicht.


(4) Der Kunde trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der
vom Anbieter im Auftrag durchgeführten Kontaktaufnahmen. Der Kunde
versichert, dass er über die erforderlichen rechtlichen Grundlagen
(insbesondere nach DSGVO und UWG) für die Kontaktaufnahme zu den von
ihm bereitgestellten oder freigegebenen Zielgruppen verfügt. Dies umfasst
insbesondere das Vorliegen einer Einwilligung, eines berechtigten Interesses
oder einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Direktansprache.


(5) Es kann vorkommen, dass soziale Netzwerke und Plattformen wie Facebook,
Instagram, LinkedIn oder TikTok von sich aus Werbekampagnen, die der
Anbieter für den Kunden erstellt hat, ohne Angabe von Gründen
vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Gleiches gilt für die mögliche temporäre oder dauerhafte Sperrung von Accounts, Werbekonten oder des
Business Managers des Kunden durch diese Plattformen. Der Anbieter hat
keinen Einfluss auf solche Entscheidungen der Plattformen und trägt keine
Verantwortung hierfür. Er behält insoweit in jedem Fall den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung.


(6) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen
Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das
Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Eine bestimmte Anzahl an Leads wird nicht geschuldet.


(7) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung
vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist
nicht möglich, es sei denn das der Anbieter an der Leistungserbringung
verhindert ist.


(8) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, werden
nicht vom Anbieter getragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Zu den nicht vom Anbieter zu tragenden Kosten
gehören insbesondere:


a. Werbekosten und Werbekampagnen (z.B. Social Media Ads, Google
Ads),
b. zusätzliche Programmierleistungen und Softwareentwicklung,
c. Lizenzkosten für Tools und Software (z.B. LinkedIn Sales Navigator,
CRM-Systeme, Instantly.ai, Apollo.io oder vergleichbare Plattformen),
d. Kosten für E-Mail-Postfächer und E-Mail-Infrastruktur,
e. Kosten für den Erwerb von Datensätzen und Kontaktlisten,
f. Kosten für Domains, Hosting und technische Infrastruktur,
g. Kosten für externe Dienstleister und Freelancer.
Der Kunde ist verpflichtet, diese zusätzlichen Kosten selbst zu tragen oder
dem Anbieter die erforderlichen Zugänge und Lizenzen kostenfrei zur
Verfügung zu stellen. Soweit der Anbieter solche Kosten im Auftrag des
Kunden vorstreckt, ist der Kunde zur unverzüglichen Erstattung verpflichtet.


(9) Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als
Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.


§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den
Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.


(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich
beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend
erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann
daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax
oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines
per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde
willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den
Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer
Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch
abgeschlossen werden.


(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch
Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem
Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom
Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung kann aus einem Grundhonorar, erfolgsabhängigen
Komponenten (z. B. pro qualifiziertem Erstgespräch) sowie ggf. einer
monatlichen Servicepauschale bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus dem
jeweiligen Angebot. Ist nichts vereinbart, gilt die bei Vertragsschluss gültige
Preisliste des Anbieters.


(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche
Umsatzsteuer.


(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen
Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Fristen zur
Leistungserbringung beginnen frühestens mit Begleichung der vereinbarten
Vergütung und wenn die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden
erbracht sind.


(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als
Gesamtschuldner.


(5) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt auch dann bestehen, wenn der
Kunde die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter
verhindert oder verzögert, etwa durch unterlassene oder verspätete
Mitwirkungshandlungen (z. B. fehlende Freigaben, Informationen, Texten oder
Medien) und die Versäumung von Fristen. Etwaige ersparte Aufwendungen
werden angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine notwendige Unterbrechung der
Leistungserbringung nicht vom Anbieter zu vertreten ist oder der Kunde auf
die Leistung des Anbieters ganz oder teilweise verzichtet, etwa indem der
Kunde den Anbieter anweist, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen.


§ 5 Provision
(1) Der Auftraggeber erhält eine Erfolgsprovision für jedes über die Software
„Calendly“ oder eine vergleichbare Software gebuchte Erstgespräch mit einem
Neukunden ("Neukunden-Termine").


(2) Die Provision wird nur gezahlt, wenn das Erstgespräch stattgefunden hat,
unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem
Endkunden abgeschlossen wird.


(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Online-Tabelle nach dem Erstgespräch folgende Informationen zu
dokumentieren:
a) ob das Gespräch stattgefunden hat,
b) ob ein weiteres Verkaufsgespräch vereinbart wurde,
c) ob ein Angebot unterbreitet wurde.
(4) Die Provision wird ausschließlich auf Grundlage der in der Tabelle
dokumentierten Angaben gezahlt. Sie ist fällig, sobald der Termin
stattgefunden hat.


§ 6 Zahlung, Rechnung
(1) Der Kunde ist vorleistungspflichtig; die geschuldete Vergütung ist sofort in
voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien
wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung
im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.


(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung
erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss

eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner
Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-
Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die
Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des
Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des
Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification
ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-
Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der
Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-
Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats,
jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann
zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen.
Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem
Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch
für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.


(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und
erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf
Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch
die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.


(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt
werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die
dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.


(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden
unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung
gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet,
dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des
Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss
zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.


(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn
der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend
von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge
erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen,
den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne
besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für
die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur
Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und
vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen,
Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit
vorliegen oder bekannt werden.


(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon
ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige
Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche
Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.


(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände
außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein
eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine
seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb
einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um
(jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem
Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und
ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund
Annahmeverzug bleiben unberührt.


(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen,
empfangen und gespeichert werden können, sowie der Bereitstellung aller
sonstigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots, ist der
Kunde selbst verantwortlich.


(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform
(persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten
zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird
straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf
nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung
des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.


§ 8 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum
Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit
dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des
Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt
würde.


§ 9 Haftung, Verjährung


(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie
Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.


(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht
unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter,
soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf
deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).


(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende
Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für
Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.


(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich
aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

 


§ 10 Laufzeit, Kündigung


(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Startzeitpunkt, andernfalls
mit Vertragsschluss.


(2) Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders individuell vereinbart, drei Monate ab Vertragsschluss. 


(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat,
sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende ordentlich gekündigt wird.


(4) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der
Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die
Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines
Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem
Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung
bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde,
als Schadensersatz geltend machen.


(5) Kündigungen bedürfen der Textform.


(6) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags
ausgeschlossen.


§ 11 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten
Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke,
Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle
anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des
Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an
den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich
urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.


(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden,
die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind.
Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die
vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der
letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse
des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.


(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt
die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.


(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen,
so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.


§ 12 Unterlagen und Verantwortung des Kunden


(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene
Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten
festzustellen.

(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit,
Vollständigkeit und Richtigkeit aller Datensätze, Kontaktlisten und Zielgruppeninformationen, die er dem Anbieter zur Durchführung der
beauftragten Leistungen zur Verfügung stellt. Dies umfasst insbesondere:
a. die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO),
b. das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen oder anderer
Rechtsgrundlagen für die Kontaktaufnahme,
c. die Einhaltung der Bestimmungen des UWG, insbesondere § 7 UWG
(Unzumutbare Belästigungen),
d. die Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Daten,
e. die Einhaltung eventueller Sperr- und Widerspruchslisten,
f. die Lizenzierung und Nutzungsberechtigung bei eingekauften Datensätzen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Datensätze
auf ihre Rechtmäßigkeit, Aktualität oder Richtigkeit zu überprüfen. Der
Anbieter darf davon ausgehen, dass alle vom Kunden übermittelten
Datensätze rechtskonform sind und zur vertragsgemäßen Verwendung
freigegeben wurden.


(3) Der Anbieter haftet nicht für Abmahnungen, Unterlassungserklärungen,
Bußgelder oder sonstige rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Durchführung von Direct- Outreach-Maßnahmen oder der Nutzung der vom
Kunden bereitgestellten Datensätze ergeben. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Datensätze oder aus der Durch-führung der beauftragten
Kontaktaufnahmen resultieren, einschließlich Abmahnungen,
Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und Bußgeldern nach
DSGVO, UWG oder anderen Rechtsvorschriften.


(4) Sollten Plattformen wie LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok oder andere
Dienste Accounts sperren, einschränken oder Verwarnungen aussprechen,
haftet der Anbieter hierfür nicht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Maßnahmen der Plattformen im Rahmen von Direct-Outreach-Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden können.


(5) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B.
Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt
sind, sowie dass das Material nicht gegen geltendes Recht verstößt (z. B.
Jugendschutz- und Strafgesetze). Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von
jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.


(6) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf
Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass
seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies
gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem
Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder
Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.


(7) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils
erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu
vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das
Einverständnis der anderen Partei einzuholen.


(8) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.

(9) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen


(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei
denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.


(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder
Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters
teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über
alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser
Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette
zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu
offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-
Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter
Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die
übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.


(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe
seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen
Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch
nach Vertragsende.
Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit
Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerruf bedarf der Schriftform
(E-Mail ausreichend). In diesem Fall verpflichtet sich der Anbieter, Logo und
Name des Kunden innerhalb angemessener Frist aus seinen Werbemedien
zu entfernen.


(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken
des Auftraggebers.


(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend
gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht
ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils
andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter
behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose
Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder
Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken,
mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.


§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per
E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde
eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere
Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails,
wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer
Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von
Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.


§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem
Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist Hanau am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat.


(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: Oktober 2025